1. Wie hoch sind die Kosten für einen Kleingarten?

Ein Kleingarten im Rahmen unseres Vereins kostet jährlich etwa 200€. Dieser Betrag setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen: einem Mitgliedsbeitrag von 50€ pro Jahr, einer Laubenversicherung in Höhe von 35€ pro Jahr, Stromkosten gemäß Verbrauch, Wasser in Form einer Umlage sowie der Pacht in Höhe von 0,16€ pro Quadratmeter.

2. Wie kann ich eine Parzelle pachten?

Die Pacht einer Parzelle kann auf verschiedene Weisen erfolgen. Du kannst entweder über unsere Homepage Kontakt aufnehmen, den Vorsitzenden Jan Owe Andresen telefonisch erreichen oder donnerstags während unserer Sprechstunde persönlich vorbeischauen.

3. Was muss ich als Kleingärtner beachten?

Als Pächter einer Kleingartenparzelle bist du verpflichtet, diese in einem Zustand zu halten, der den Bestimmungen unserer Vereinssatzung, dem Bundeskleingartengesetz und unserer Gartenordnung entspricht. Dies beinhaltet unter anderem die ordnungsgemäße Pflege der Parzelle sowie die Einhaltung festgelegter Regeln bezüglich Anbau, Gestaltung und Nutzung.

4. Muss Gemeinschaftsarbeit geleistet werden?

Ja, in unserem Kleingärtnerverein legen wir Wert auf gemeinschaftliche Aktivitäten und Pflege. Jeder Pächter ist verpflichtet, 16 Stunden pro Jahr an gemeinschaftlichen Arbeiten auf unserer Anlage zu leisten. Dies kann Aufgaben wie das Mähen von Rasenflächen, das Instandhalten von Gemeinschaftseinrichtungen oder andere Projekte umfassen.

5. Welche Vorteile bietet die Pacht eines Kleingartens?

 

Das Pachten einer Kleingartenparzelle bietet zahlreiche Vorteile. Es ermöglicht dir, in einer grünen Oase zu entspannen und frische Luft zu genießen, während du gleichzeitig deine eigenen Obst- und Gemüsesorten anbauen kannst. Kleingärten fördern zudem soziale Interaktion und Gemeinschaftssinn, da du die Möglichkeit hast, dich mit anderen Gartenfreunden auszutauschen und gemeinsame Interessen zu teilen.

6. Gibt es Einschränkungen bei der Nutzung des Kleingartens?

Ja, obwohl du weitgehende Freiheit bei der Gestaltung und Nutzung deiner Parzelle hast, gibt es einige Einschränkungen. Zum Beispiel sind gewerbliche Aktivitäten in der Regel nicht gestattet, und es können Regeln bezüglich der Art und Größe von baulichen Anlagen wie Lauben oder Gewächshäusern gelten. Es ist wichtig, die Gartenordnung und die Satzung des Vereins zu lesen, um diese Beschränkungen zu verstehen.

7. Gibt es Möglichkeiten für gemeinsame Veranstaltungen und Aktivitäten im Verein?

Ja, viele Kleingärtnervereine organisieren regelmäßig gemeinsame Veranstaltungen und Aktivitäten für ihre Mitglieder. Dazu gehören oft Gartenfeste, Grillabende, Workshops und Informationsveranstaltungen zu Themen wie Pflanzenpflege, ökologischem Anbau und nachhaltiger Lebensweise. Diese Veranstaltungen bieten eine großartige Gelegenheit, andere Mitglieder kennenzulernen und sich auszutauschen.

8. Welche Unterstützung bietet der Verein für Anfänger im Gartenbau?

Für Neulinge im Gartenbau bietet der Verein oft Unterstützung und Beratung. Dies kann in Form von Schulungen, Erfahrungsaustausch mit erfahrenen Mitgliedern, Informationsmaterialien oder sogar gemeinschaftlichen Gartenprojekten geschehen. Der Verein möchte sicherstellen, dass alle Pächter die bestmögliche Unterstützung erhalten, um ihre Gärten erfolgreich zu bewirtschaften und Freude am Gärtnern zu finden.